As salamin alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh!

Muss man drei Tage fasten, wenn man schwört und lügt?

Ja, das muss man. Oder, man speist 10 Arme. Oder, man kleidet 10 Arme. Oder, man befreit eine/n Sklaven/Sklavin. 

Das leiten wir aus dem folgenden Vers im Quran ab:

"Allah wird euch nicht für etwas Unbedachtes in euren Eiden belangen. Jedoch wird Er euch für das belangen, was ihr mit euren Eiden fest abmacht (und dieses dann nicht einhaltet). Die Sühne dafür besteht in der Speisung von zehn Armen in dem Maß, wie ihr eure Angehörigen im Durchschnitt speist, oder ihrer Bekleidung oder der Befreiung eines Sklaven. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) drei Tage (zu) fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr schwört. Und erfüllt eure Eide. So macht Allah euch Seine Zeichen klar, auf daß ihr dankbar sein möget!"

[Sure Al-Ma'idah, Vers 89]

Natürlich muss man auch bei Allah (Dem Erhabenen) bereuen und es in Zukunft auf jeden Fall meiden. Wer nicht bereut und nicht drei Tage fastet, hat eine gewaltige Sünde begangen.

Und die Tage, die man fastet, müssen drei Tage hintereinander sein. Shaykh Ibn Uthaymeen (rahimahullah ta'ala) sagte dazu: "Wer weder zehn Arme bekleiden oder speisen, noch eine/n Sklaven/Sklavin befreien kann, soll drei Tage fasten. Diese sollen hintereinander liegen und man solle sein Fasten nicht (vor Maghrib) brechen."

[Fatawa Manar Al-Islam von Shaykh Ibn Uthaymeen, B. 3, S. 667]

Und Allah weiß es am Besten!

Wa sallallahu Ala Muhammed wa Ala alihi wa sahbihi Ajma'een!

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