As salamin alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh!

Soll man die Hände über das Gesicht streichen nach der Du'a (Bittgebet)?

Nein, das ist eine Bid'ah (Neuerung), die keine Anhaltspunkte in der Sunna hat. Schauen wir uns die Hadithe diesbezüglich an:

Umar bin Al-Khattab (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete: "Wann immer der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) seine Hände flehend hob, senkte er sie nicht, bis er sein Gesicht damit abgewischt hatte."

[Jami' at-Tirmidhi, Hadithnr. 3386]

Einstufung: Da'if (Schwach).

Shaykhul Islam Albani (Allahs Barmherzigkeit auf ihm) sagte: "Schwach."

Shaykhul Islam Muhammed Ibn Uthaymeen (Allahs Barmherzigkeit auf ihm) sagte: "Schwach."

Dies ist die eine Überlieferung: Diese Überlieferung ist ganz klar schwach.

Jetzt kommt die andere Überlieferung:

Es wurde von Ibn 'Abbas (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überliefert, dass: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte: "Wenn du zu Allah flehst, flehe mit deinen Handflächen nach oben, nicht mit deinen Handrücken nach oben, und wenn du fertig bist, wische dein Gesicht damit ab."

[Sunan Ibn Majah, Hadithnr. 3866]

Einstufung: Da'if (Schwach).

Al-Madini (Allahs Barmherzigkeit auf ihm) sagte: "Schwach."

Imam Ahmad (Allahs Barmherzigkeit auf ihm) sagte: "Schwach."

Shaykh Muhammed Ibn Uthaymeen (Allahs Barmherzigkeit auf ihm) sagte: "Schwach."

Abu Hatim Ar-Razi (Allahs Barmherzigkeit auf ihm) sagte: "Munkarul Hadith."

Und viele andere auch. 

Diese Überlieferung ist auch ganz klar schwach.

Es gibt andere Überlieferungen diesbezüglich, aber die sind auch allesamt schwach.

Um abzuschließen habe ich folgende Aussage von Al-Izz Ibn Abd as-Salam (Allahs Barmherzigkeit auf ihm): "Keiner streicht nach der Du'a über das Gesicht, außer der Unwissende."

Und Allah weiß es am Besten.

Wa sallallahu Ala Muhammed wa Ala alihi wa sahbihi Ajma'een!